 |

ABSETZBETRAG FÜR VERMITTLUNG
Für die an Immobilienmakler gezahlten Vergütungen kann ein Steuerabsetzbetrag geltend gemacht werden
|
Seit dem 1. Jänner 2007 können Privatpersonen für die an die Immobilienmakler gezahlten Vergütungen für den Ankauf des Hauptwohnsitzes einen Steuerabsetzbetrag von 19 Prozent geltend machen.
Der Absetzbetrag gilt bis zu einem Höchstbetrag der Vergütung von 1.000 Euro, diese Kosten sind im Jahr der Zahlung in Abzug zu bringen.
Der Absetzbetrag beträgt somit höchstens 190 Euro.
Im Falle von mehreren Käufern, ist der Steuerabsetzbetrag, im Höchstausmaß von 1.000 Euro, muss zwischen ihnen im Verhältnis zum Miteigentum aufgeteilt werden.
April 2011 - ohne garantie.
|
|
|