Auszug aus 'Immobilien-M@rkt'
Der Beruf des Maklers ist ein alter Beruf.
Der Makler erhält in der Regel
einen Prozentsatz der Umsatzsumme als Vergütung für seine
erfolgreiche Tätigkeit. Das Rechtsverhältnis des Maklers zu
seinem Auftraggeber ist durch den Maklervertrag bestimmt. Dieser kann
schriftlich aber auch nur mündlich sein. Der Makler ist - außer
bei einem Alleinauftrag - nicht verpflichtet, tätig zu werden.
Der Auftraggeber ist auch nicht verpflichtet, das angebotene Geschäft
anzunehmen. Das ist die rechtliche Beschreibung der Figur des
Maklers. In Italien wird die Tätigkeit und das Recht auf eine
'Provision' des Maklers nur von zwei, allerdings
unmissverständlichen Artikeln im Bürgerlichen Gesetzbuch
geregelt, dem Art. 1754 und 1755.
Um als Makler beruflich tätig zu
werden, muss man im Maklerregister bei einer Handelskammer
eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist ein Reifezeugnis und
eine schriftliche und mündliche Prüfung, abgenommen von
einer Kommission bei der Handelskammer. Wer diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, ist kein Makler, darf diesen Beruf auch nicht
ausüben und es steht ihm auch keine Provision für seine
Vermittlertätigkeit zu. Allerdings werden durch die neuen
Liberalisierungsbestrebungen der derzeitigen Regierung die
Prüfungskommissionen abgeschafft, die Maklerregister gestrichen
und der Zugang zum Maklerberuf soll liberalisiert werden. Diese
Liberalisierung wird auf jeden Fall noch mehr unqualifizierte und
unkompetente Leute zu diesem scheinbar attraktiven Beruf hinziehen.
Der bekannteste Makler ist der
Immobilienmakler, das heißt, Immobilienvermittler. Der
erfahrene Immobilienmakler ist in erster Linie Fachmann auf diesem
Gebiet. Er ist auf alle Fragen geschäftlicher, rechtlicher und
praktischer Natur vorbereitet. Grundbuch und Kataster sowie Umgang
mit Register- und anderen Ämtern sind ihm vertraut. Dazu bringt
er seine Erfahrung, die Kontakte, die er am Markt und in der
Gesellschaft pflegt, zum Vorteil für seine Kunden in seinen
Beruf mit ein. Das eigentliche Kapital eines Immobilienmaklers ist
seine Erfahrung und sein Kundenstock, der jeden Tag mit seiner
Tätigkeit wächst. Die Kenntnis des Marktes verleiht ihm
Sicherheit, die er natürlich seinen Kunden weitergeben kann.
Der Makler wird mit bestem Wissen und Gewissen ein Geschäft
zum Abschluss bringen. Das liegt sicher auch in seinem eigenen
Interesse, aber in erster Linie braucht er dazu seine Kunden, die
Vertragsparteien selbst, welche sich durch seine Vermittlung zum
Geschäftsabschluss zu vereinbarten Bedingungen geeinigt haben.
Bei Festlegung und der Notwendigkeit dieser Bedingungen wird der
Makler sein Wissen und seine Erfahrung einbringen.
Erst nachdem das Geschäft zum
Abschluss gebracht ist und alle wesentlichen Bedingungen erfüllt
sind, entsteht das Recht des Maklers auf die Vermittlungsprovision.
Eine mehr als faire Sache - vorausgesetzt alle Parteien eines
Geschäftsabschlusses, halten sich an die Spielregeln. Das ist
leider nicht immer selbstverständlich.
Es gibt immer wieder Schlaue, welche
den Immobilienmakler und sein Büro als Gratis-Informationsquelle
benutzen, ja ausnutzen, sich seiner Dienste gratis bedienen und dann
den endgültigen Geschäftsabschluss ohne Zuziehung und
Wissen des Maklers abschließen, und diesen um seine verdiente
Provision prellen. Dabei betrachte ich den Makler als 'Problemlöser',
welcher für beide Vertragsparteien ein Problem löst. Dafür
verdient er sich ein Erfolgshonorar, das heißt, seine
Provision. Denn wenn der Makler ein Objekt jahrelang intensiv
bearbeitet und wenn ein Kunde jahrelang von einem Maklerbüro
Informationen einholt, aber kein entsprechender Geschäftsabschluss
erfolgt, so hat der Makler zwar eine Gratis-Marktforschung für
seine Kunden betrieben - oft mit großem Zeit- und finanziellem
Aufwand - aber es steht ihm dafür keine Provision zu. Es steht
natürlich jedem frei, einen Immobilienverkauf selbst in die Hand
zu nehmen, oder sich auf Wohnungssuche zu begeben.
Die Frage ist dann nur, ob man dabei
nicht überfordert ist. Für viele ist ein Immobiliengeschäft
das einzige, größte und entscheidenste Geschäft mit
einer ungeahnten Tragweite, das sie in ihrem Leben abschließen.
Denn meistens verkauft und kauft man nur einmal im Leben - zumindest
in Südtirol. Fehlen dabei nicht Marktkenntnis, Kenntnisse über
rechtliche Auswirkungen, Steuern, Finanzierungsmöglichkeiten,
Erb- und Familienrecht? Soll hier ein anderer Berater, etwa ein
Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Entscheidungsfindung herangezogen
werden, welcher natürlich auch sein Honorar verlangt, wo doch
der Immobilienmakler auf diesem Sektor sein Wissen, seine Erfahrung
und seine Kompetenz einbringen kann?
Noch zum Abschluss: Die Beratung allein
kostet beim Immobilienmakler meistens nichts und er ist immer offen
für Fragen.