REALITÄTENBÜRO BENEDIKTER - NACHRICHTEN - DETAIL
 
Benedikter
DER MAKLER ALS VERMITTLER

Das Wort Makler kommt vom Norddeutschen. 'Makelen' heißt vermitteln - also ist der Makler ein Vermittler, auf italienisch 'mediatore', auf englisch 'realtor'.

Auszug aus 'Immobilien-M@rkt'

Der Beruf des Maklers ist ein alter Beruf.

Der Makler erhält in der Regel einen Prozentsatz der Umsatzsumme als Vergütung für seine erfolgreiche Tätigkeit. Das Rechtsverhältnis des Maklers zu seinem Auftraggeber ist durch den Maklervertrag bestimmt. Dieser kann schriftlich aber auch nur mündlich sein. Der Makler ist - außer bei einem Alleinauftrag - nicht verpflichtet, tätig zu werden. Der Auftraggeber ist auch nicht verpflichtet, das angebotene Geschäft anzunehmen. Das ist die rechtliche Beschreibung der Figur des Maklers. In Italien wird die Tätigkeit und das Recht auf eine 'Provision' des Maklers nur von zwei, allerdings unmissverständlichen Artikeln im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dem Art. 1754 und 1755.

Um als Makler beruflich tätig zu werden, muss man im Maklerregister bei einer Handelskammer eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist ein Reifezeugnis und eine schriftliche und mündliche Prüfung, abgenommen von einer Kommission bei der Handelskammer. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist kein Makler, darf diesen Beruf auch nicht ausüben und es steht ihm auch keine Provision für seine Vermittlertätigkeit zu. Allerdings werden durch die neuen Liberalisierungsbestrebungen der derzeitigen Regierung die Prüfungskommissionen abgeschafft, die Maklerregister gestrichen und der Zugang zum Maklerberuf soll liberalisiert werden. Diese Liberalisierung wird auf jeden Fall noch mehr unqualifizierte und unkompetente Leute zu diesem scheinbar attraktiven Beruf hinziehen.

Der bekannteste Makler ist der Immobilienmakler, das heißt, Immobilienvermittler. Der erfahrene Immobilienmakler ist in erster Linie Fachmann auf diesem Gebiet. Er ist auf alle Fragen geschäftlicher, rechtlicher und praktischer Natur vorbereitet. Grundbuch und Kataster sowie Umgang mit Register- und anderen Ämtern sind ihm vertraut. Dazu bringt er seine Erfahrung, die Kontakte, die er am Markt und in der Gesellschaft pflegt, zum Vorteil für seine Kunden in seinen Beruf mit ein. Das eigentliche Kapital eines Immobilienmaklers ist seine Erfahrung und sein Kundenstock, der jeden Tag mit seiner Tätigkeit wächst. Die Kenntnis des Marktes verleiht ihm Sicherheit, die er natürlich seinen Kunden weitergeben kann. Der Makler wird mit bestem Wissen und Gewissen ein Geschäft zum Abschluss bringen. Das liegt sicher auch in seinem eigenen Interesse, aber in erster Linie braucht er dazu seine Kunden, die Vertragsparteien selbst, welche sich durch seine Vermittlung zum Geschäftsabschluss zu vereinbarten Bedingungen geeinigt haben. Bei Festlegung und der Notwendigkeit dieser Bedingungen wird der Makler sein Wissen und seine Erfahrung einbringen.

Erst nachdem das Geschäft zum Abschluss gebracht ist und alle wesentlichen Bedingungen erfüllt sind, entsteht das Recht des Maklers auf die Vermittlungsprovision. Eine mehr als faire Sache - vorausgesetzt alle Parteien eines Geschäftsabschlusses, halten sich an die Spielregeln. Das ist leider nicht immer selbstverständlich.

Es gibt immer wieder Schlaue, welche den Immobilienmakler und sein Büro als Gratis-Informationsquelle benutzen, ja ausnutzen, sich seiner Dienste gratis bedienen und dann den endgültigen Geschäftsabschluss ohne Zuziehung und Wissen des Maklers abschließen, und diesen um seine verdiente Provision prellen. Dabei betrachte ich den Makler als 'Problemlöser', welcher für beide Vertragsparteien ein Problem löst. Dafür verdient er sich ein Erfolgshonorar, das heißt, seine Provision. Denn wenn der Makler ein Objekt jahrelang intensiv bearbeitet und wenn ein Kunde jahrelang von einem Maklerbüro Informationen einholt, aber kein entsprechender Geschäftsabschluss erfolgt, so hat der Makler zwar eine Gratis-Marktforschung für seine Kunden betrieben - oft mit großem Zeit- und finanziellem Aufwand - aber es steht ihm dafür keine Provision zu. Es steht natürlich jedem frei, einen Immobilienverkauf selbst in die Hand zu nehmen, oder sich auf Wohnungssuche zu begeben.

Die Frage ist dann nur, ob man dabei nicht überfordert ist. Für viele ist ein Immobiliengeschäft das einzige, größte und entscheidenste Geschäft mit einer ungeahnten Tragweite, das sie in ihrem Leben abschließen. Denn meistens verkauft und kauft man nur einmal im Leben - zumindest in Südtirol. Fehlen dabei nicht Marktkenntnis, Kenntnisse über rechtliche Auswirkungen, Steuern, Finanzierungsmöglichkeiten, Erb- und Familienrecht? Soll hier ein anderer Berater, etwa ein Rechtsanwalt oder Steuerberater zur Entscheidungsfindung herangezogen werden, welcher natürlich auch sein Honorar verlangt, wo doch der Immobilienmakler auf diesem Sektor sein Wissen, seine Erfahrung und seine Kompetenz einbringen kann?

Noch zum Abschluss: Die Beratung allein kostet beim Immobilienmakler meistens nichts und er ist immer offen für Fragen.



März 2007 - ohne Gewähr
.[«]          

Kaufangebote
Mietangebote
Kaufgesuche
Mietgesuche
Wer sind wir?
Unsere Leistungen
Anleitungen
Nachrichten
Startseite
e-mail
Prüfen Sie [Unsere Leistungen] rund um Verkauf/ Kauf bzw. Miete/ Pacht von Immobilien oder Betrieben!

Lesen Sie die Anleitungen und Bedingungen zu diesem Dienst genau. Wählen Sie bitte [Anleitungen].

Realitätenbüro Benedikter
L.-Da-Vinci-Straße 1/E
39100 Bozen, Italien
Tel.: (+39) 0471 971442
Fax: (+39) 0471 981631
deutsch
italiano
english