REALITÄTENBÜRO BENEDIKTER - NACHRICHTEN - DETAIL
 
Benedikter
Neuigkeiten im Immobilienbereich
Einkommensteuer, Registergebühren und Haftung

Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Abänderungen, die erst mit der endgültigen Ratifizierung der Verordnung durch die Abgeordnetenkammer gesetzliche Wirkung erlangen.

Absetzbetrag für Vermittlung - Ab 2007 können Privatpersonen für die an die Immobilienvermittler gezahlten Vergütungen einen Steuerabsetzbetrag von 19 Prozent geltend machen. Der Absetzbetrag gilt bis zu einem Höchstbetrag der Vergütung von 1.000 Euro; der Absetzbetrag beträgt folglich höchstens 190 Euro.

Haftung Generalunternehmen - Die Unternehmen, die Subverträge vergeben, haften gesamtschuldnerisch für die Sozialabgaben und die Lohnsteuern für die Mitarbeiter der Subunternehmen. Es dürfen keine Zahlungen vorgenommen werden, bevor nicht nachgewiesen ist, dass Lohnsteuern und Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt worden sind. Die zeitliche Wirkung dieser Bestimmungen wird nun bis zum Erlass einer Durchführungsbestimmung aufgeschoben; diese soll innerhalb von 90 Tagen die Unterlagen bestimmen, mit welchen die korrekte Erfüllung der vorgenannten Zahlungspflichten nachgewiesen wird.

Nicht abschreibbarer Grund - Bei den gewerblichen Gebäuden darf der anteilige Wert, der dem darunter liegenden Grundstück zuzuschreiben ist, nicht mehr abgeschrieben werden. Der entsprechende Wert ist nun durch eine Schätzung eines befähigten Freiberuflers zu bestimmen; der Wert darf aber auf jeden Fall nicht weniger als 20 Prozent des Gebäudes betragen bzw. 30 Prozent bei Produktionshallen.

Verminderte Registersteuer - Die verminderte Registersteuer von 1 Prozent für die Übertragung von Baugrundstücken durch Privatpersonen in Zonen mit genehmigtem Durchführungsplan wurde mit der Verordnung abgeschafft. Sie lebt nun wieder auf, beschränkt für die Grundstücke, die für den konventionierten öffentlichen Wohnbau bestimmt sind.


August 2006 - ohne Gewähr
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