 |
HONORARLISTE gültig bis zu neuer Mitteilung
|
Honorare bzw. Provisionen in Prozentbeträgen (z. B. 0,50% = fünf pro Tausend).
|
|
I· Kauf oder Tausch, auch bei Abtretung oder Übernahme von Gesellschaftsanteilen:
|
a) von Liegenschaften auf den Kaufpreis solidarisch von jeder Partei b) von Betrieben auf den Bruttokaufpreis solidarisch von jeder Partei
|
2,00% 3,00%
|
|
|
II· Miete von Liegenschaften oder Pacht von Betrieben:
|
a) für Vertragsverhältnisse bis zu einem Jahr solidarisch von jeder Partei b) für mehrjährige Vertragsverhältnisse solidarisch von jeder Partei
|
5,00% 1 Monatsmiete
|
|
|
III· Marktwertanalysen und Schätzungen:
|
a) formlose Marktwertanalysen auf den Schätzwert vom Auftraggeber b) detaillierte Schätzungen auf den Schätzwert vom Auftraggeber
|
0,10% 0,25%
|
|
|
IV· Andere:
|
a) Abfassung von Verträgen auf den Vertragswert vom Auftraggeber b) Darlehen/ Finanzierungen auf den Vertragswert vom Auftraggeber c) Werkverträge oder ähnliche auf den Auftragswert vom Auftraggeber d) Verwaltungen auf den Umsatz vom Auftraggeber e) Vorkaufsrechte auf den Marktpreis vom Begünstigten, zuzüglich I· f) Erhebungen/ Gesuche an öffentliche Ämter vom Auftraggeber, jeweils g) Durchführung von Verwaltungsakten h) Immobilienberatungen
|
0,50% 0,60% 1,00% - 3,00% 5,00% - 8,00% 0,50% zu vereinbaren zu vereinbaren zu vereinbaren
|
|
Leider ist es aufgrund unserer eigenen, qualitätsbedingten Kosten notwendig, auf die dem Auftraggeber anzurechnende Provision für die Kapitel I· und II· ein Mindesthonorar von Euro 1.500,00 und auf das Honorar für die Kapitel III· und IV· ein Mindesthonorar von Euro 500,00 anzuwenden. Dies rechtfertigt sich zum Einen mit der Qualität auch der Nebenleistungen, die wir erbringen, und zum Anderen mit dem Aufwand, der uns in diesem Zusammenhang von der öffentlichen Hand auferlegt wird.
Alles zuzüglich 20,00% Mehrwertsteuer.
Sie haben Fragen dazu? Dann rufen Sie uns einfach an oder lassen Sie uns eine E-Mail zukommen. Wir stehen jederzeit gerne für weitergehende Auskünfte zur Verfügung!
|
|
|
|
|